FAQ: Häufig gestellte Fragen


Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Die Fragen und Antworten werden laufend aktualisiert. Übrigens, FAQ kommt aus dem Englischen und heisst: Frequently asked questions.


Wohnungsvergabe

Wohnungsvergabe - gibt es Wartezeiten?

Nein, es gibt keine Wartezeiten, denn wir inserieren unsere freien Wohnungen auf unserer Homepage. Aber - eine Wohnung bei uns zu bekommen, ist auch für ein Mitglied nicht leicht. Da das genossenschaftliche Wohnen bei uns sehr geschätzt wird, ist die Fluktuation entsprechend gering. Deshalb sollten Sie darauf achten: Wenn Sie unter der Rubrik "Wohnungsangebote" auf eine freie Wohnung stoßen die Ihnen gefällt, so können Sie sich sofort über den Button "Wohnungsbewerbung" dafür bewerben. Achten Sie dabei jedoch auf unsere "Vergaberichtlinien", die hier ebenfalls hinterlegt sind.

Kann ich jede Wohnungsgröße haben?

Nein. Unsere Vergaberichtlinien regeln schon im Vorfeld der Bewerbung, ob das bewerbende Mitglied zu der gewünschten Wohnung "passt".

Was sind Vergaberichtlinien?

Vergaberichtlinien regeln zum einen welche Haushaltsgröße (Personenanzahl) welche Wohnungsgröße bekommt und zum anderen bestimmen sie die Reihenfolge wer die neu zu vermietenden Wohnungen bekommt.

Hat genossenschaftliches Wohnen auch preisliche Vorteile?

Die Nutzungsgebühren neuer Wohnungen sind nicht unbedingt, aber doch meistens niedriger, als jene vergleichbarer Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt einer Wohnung?

Sie ergeben sich sowohl aus der Selbstauskunft als auch aus den Vergaberichtlinien.

Gibt es eine Reihenfolge in der Wohnungsvergabe?

Nein. Unter Zuhilfenahme der Kriterien der Vergaberichtlinien entscheidet der Vorstand die Wohnungsvergaben. Weitere Kriterien können die Wohnungsvergabe beeinflussen, wie z.B. Gebrechlichkeit, Alter Zugehörigkeit der Mitgliedschaft, besondere Nöte, usw.

MUSS ich eine bestimmte Einkommenshöhe nachweisen?

Ja. Dabei gilt Ihr aktuelles Einkommen.

Wer wird bei der Wohnungsvergabe bevorzugt?

Grundsätzlich das Mitglied. Näheres ist aus unseren Vergaberichtlinien zu entnehmen.

Kann ich immer in eine andere VfV-Wohnung umziehen?

Grundsätzlich ja, denn in erster Linie tragen wir Fürsorge für unsere Mitglieder. Dazu müssen Sie bei den ausgeschriebenen Wohnungen unter der Rubrik "Wohnungsangebote" nur Ihre Mitgliedsnummer eintragen. Anhand der Vergaberichtlinien und Ihrer Selbstauskunft prüfen wir dann alle Mitgliedsbewerbungen.

Kosten und Administratorisches

Wie werde ich als Mieter zu einem VfV-Mitglied?

Wenn Sie bei uns einen Mietvertrag haben und noch nicht Mitglied sind, so können Sie sich schriftlich bewerben. Der Vorstand entscheidet über die Mitgliedschaft. Mit einher geht dann auch die Zahlung der Anteile.

Wo hat der VfV überall Wohnungen?

Eine Übersicht der 12 Wohnanlagen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik "Wohnanlagen".

Wie hoch ist der Mietpreis ungefähr?

Das ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach dem Standort und der Wohnungsbeschaffenheit.

MUSS ich Provision, Kaution zahlen?

Wir erheben für Mitglieder keine Provision und auch keine Kaution, da wir davon ausgehen, dass Sie Ihr Nutzungsgut nach Mitgliederpflicht stets pfleglich behandeln und keine Aufrechnung für evtl. Missstände erfolgen muss.

Was ist ein Nutzungsvertrag?

Der Nutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten des Nutzers (Mitglied) lt. den Bestimmungen unserer Satzung und unterscheidet  sich wesentlich zu einem Mietvertrag. Ergänzt ist der Nutzungsvertrag um weitere Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und vieler anderer gesetzlicher Regelungen.

Wie werden Betriebs- und Heizkosten abgerechnet?

Es werden die Kosten mit den von Ihnen, im gleichen Zeitraum geleisteten Vorauszahlungen hierfür verrechnet. Die Abrechnung erfolgt kalenderjährlich und wird unseren Mitgliedern und Mietern spätestens bis Dezember im Folgejahr des Abrechnungszeitraums zugestellt.

Wo bekomme ich eine Mietbescheinigung?

Wenn es sich um eine amtliche Anforderung handelt, schicken Sie uns das von der LHS München oder Gemeinde erhaltene Formular zu. Die Ausstellung durch uns erfolgt umgehend. Sollten Sie eine Bestätigung aus anderen Gründen benötigen, so nehmen Sie einfach Verbindung mit unserer Vermietungsabteilung auf.

Wie setzt sich die Nutzungsgebühr zusammen?

Die Nutzungsgebühr besteht aus der Grundmiete (Kaltmiete), einer evtl. Wertverbesserung, der Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung. Nicht dazu gehören: Garagen- und Stellplatzgebühren sowie Sonstige Kosten (Keller, Lagerraum usw.).

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Zur Mietung einer öffentlich geförderten Wohnung ("Sozialwohnung") benötigt der Bewerber eine sogenannte Wohnberechtigungsbescheinigung (B-Schein). Sie wird vom öffentlichen Wohnungsamt ausgestellt. Der Vorteil einer Sozialwohnung liegt an einer niedrigen Grundmiete; jedoch darf der Mieter die gesetzlich veranlagten und auch niedrigen Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Werden die Nutzungsgebühren anders wie eine Miete erhöht?

Nein, der Erhöhung liegt ebenfalls das Mietrecht zugrunde. Der Unterschied liegt an dem Verzicht, möglichst viel Gewinn aus der Immobilie zu schöpfen. Allerdings müssen die erforderlichen Abschreibungen, Zinsen auf Fremd- und Eigenkapital, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten, Steuern und nicht umlegbare Betriebskosten mit der Nutzungsgebühr abgedeckt werden. Dazu gehört auch die behutsame Mittelansammlung für in der Zukunft liegende Sicherung des Unternehmens.

Warum werden die Wohnungen laufend modernisiert?

Unsere Wohnungen werden stets dem aktuellen VfV-Standard angepasst. Nachdem unsere Nutzer oft über Jahrzehnte die gleiche Wohnung nutzen, ist bei Auszug eine größere Maßnahme der Standardwiederherstellung notwendig.

Haben die VfV-Wohnungen einen bestimmten Standard?

Jede Wohnung wird durch eine versierte Fachkraft sachkundig für den nächsten Nutzer vorbereitet. In den meisten Fällen werden PVC Böden durch formschönes und ökologisches Massivparkett ersetzt. Heizung, Warmwasser und optimale Funktionalität sowohl im Sanitärbereich als auch in den technischen Bestandteilen sind der Schlüssel zum sicheren, genossenschaftlichen Wohnen. Bekommt das Mitglied doch bei uns "lebenslänglich" es Wohnen.

Für Mieter

Was ist zu tun, wenn an Haus und Wohnung etwas defekt ist?

Abgesehen von kleinen Ausbesserungen und Sofortmaßnahmen (Kleinreparaturen), die Jederfrau/mann selbst vornehmen sollte, z. B. Reparatur eines tropfenden Wasserhahns oder ähnliches, sind Schadenmeldungen anzeigepflichtig und die Behebung Aufgabe der Genossenschaft. Aber hier der Tipp, wie es in einem Schadensfall am Schnellsten geht: Nehmen Sie hierzu allerserst Verbindung mit dem Hausmeister vor Ort auf. Geben Sie dem Hausmeister eine Notiz mit dem Sachverhalt, Ihrer Telefonnummer und in welchem Haus Sie wohnen. Für die Notiz gibt es in jeder Wohnanlage einen Hausmeisterbriefkasten, der täglich geleert wird. Alles weitere veranlasst dann der Hausmeister. Sind Handwerkerfirmen zu beauftragen, so werden Aufträge von ihm angestoßen und in der technischen Abteilung ausgelöst. Welcher Handwerker kommt und wie er zu erreichen ist erfahren Sie anhand einer Mitteilung, die Ihnen wiederum der Hausmeister zukommen lässt. Mit dieser wird es Ihnen ermöglicht den Termin selbst mit der Firma gleich abzustimmen. Bitte geben Sie auch die Befragung hierzu wieder beim Hausmeister ab.
Außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden und in Notfällen bei "Gefahr im Verzug", ist das Mitglied jedoch befugt, selbständig Handwerker zu beauftragen. Wann und wen Sie anrufen können, entnehmen Sie bitte den <link>Notfalltafeln (Aushang und Homepage).

Muss ich Haustiere genehmigen lassen?

Manches Mitglied wünscht sich ein Haustier als Wohngefährten. Diesem Wunsch können wir nur soweit entgegenkommen, als daraus weder unserer Genossenschaft, den Mitbewohnern, noch einem Wohnungsnachfolger Nachteile entstehen. Die Haustierhaltung unterliegt der Genehmigung durch die Genossenschaft und wird nur in jederzeit widerruflicher Weise erteilt. Die Haltung von Tieren kann daher im Nutzungsvertrag gänzlich ausgeschlossen sein (z.B. Hunde und Katzen). Diese wird eine Genehmigung, soweit und solange keine Belästigungen für andere entstehen in jederzeit widerruflicher Weise erteilen. Für evtl. durch Tiere entstehende Schäden haftet der Halter. Kleintiere, die ihrer Haltungsform entsprechend nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch. In diesen Fällen bedarf es keiner Zustimmung.

Parabolantennen - Montage erlaubt?

Das Anbringen von Parabolantennen (SAT-Schüsseln) ist verboten. Die Medienversorgung erfolgt durch Breitband. Werden Sonderprogramme gewünscht, die sich nicht in der bereitgestellten Programmvielfalt befinden, muss der Nutzer anhand eines Receivers sich das gewünschte (oder ähnliche) Programm  mit dem VfV-Medienvertragspartner zu bestellen.

Dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden?

Kinderwagen sollen nur so lange im Treppenhaus stehen, bis das Kind in der Wohnung versorgt ist. Danach ist der Kinderwagen in der Wohnung oder im eigenen Kellerraum abzustellen.

Darf man Teile der Wohnung untervermieten?

Wenn Sie finanzielle Gründe zwingen, einzelne Räume Ihrer Wohnung unterzuvermieten, so bedarf dies grundsätzlich der Genehmigung. Diese hat schriftlich und mit einer entsprechend nachvollziehbaren Begründung und mit der Vorlage des Untermietvertrages zu erfolgen. Wir stehen einer Untervermietung kritisch gegenüber, da wir die Möglichkeit haben, Ihnen eine kleinere, finanziell tragbarere Wohnungslösung zu geben. Auch ist bei Vertragsbeendigung des Nutzers eine Übernahme der Wohnung durch den Untermieter nicht möglich. Denken Sie daran, dies vertraglich zu regeln. Eine Untervermietung der ganzen Wohnung - man spricht von einer Weitervermietung - wird in der Regel nicht genehmigt.

Kündigungsfrist der Nutzungseinheit?

Die Kündigungsfrist für unsere Wohnungen (Nutzungseinheit) beträgt 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, sowie von allen im Nutzungsvertrag unterzeichneten Personen unterschrieben und bis zum 3. Tag des ersten Monats der Kündigungsfrist bei uns in Papierform eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass eine eventuell gewünschte Kündigung der Mitgliedschaft separat erfolgen muss.

Kündigung bei Tod des Nutzers?

Auch bei Tod beträgt die Kündigungsfrist für unsere Wohnungen (Nutzungseinheit) 3 Monate. Die Kündigung muss schriftlich durch die Erben erfolgen und bis zum 3. Tag des ersten Monats der Kündigungsfrist bei uns in Papierform eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass wir für die weitere Auflösung der Mitgliedschaft des Verstorbenen eine Sterbeurkunde benötigen.

Ich möchte meine Wohnung kündigen, was muss ich tun?

Sie laden sich von der Homepage das Formblatt Kündigung herunter, füllen es aus und senden es uns unterzeichnet per Post. Sollten Sie noch weitere Verträge (z.B. Stellplatz, Garage, Zusatzkeller usw) mit uns abgeschlossen haben, so ist für jeden Vertrag eine Kündigung notwendig. Weitere Infos unter FAQ „Kündigungsfrist der Nutzungseinheit“.

MUSS ich bei Nutzungs-vertragsende meine Einzugsermächtigung separat kündigen?

Nein, die Änderung wird bei Vertragsende automatisch durch unsere Vermietungsabteilung durchgeführt. Ausnahme: Sie sind Tauscher und haben bereits einen neuen Nutzungsvertrag.

Wird bei der Wohnungskündigung auch die Mitgliedschaft gekündigt?

Nein, das sind zwei völlig verschiedene rechtliche Vorgänge und bedürfen jeweils einer schriftlichen eigenen Kündigung.

Wie erfolgt die Wohnungsrückgabe?

Unser/e Mitarbeiter/In aus dem Sachgebiet Vermietung wird mit Ihnen einen Termin in Ihrer Wohnung  vereinbaren. Bei dieser Begehung wird festgestellt, was in Ihrer Wohnung von Ihnen zu erledigen ist und wann die ordentliche Wohnungsübergabe erfolgt. Wichtig: Es ist nicht nur notwendig, sondern Sie entfliehen auch dem Auszugsstress, wenn Sie rechtzeitig mit unserem/r Sachbearbeiter/In der Vermietung einen Termin für die Vorabnahme vereinbaren.

Wer muss die Abmeldungen bei den Stadtwerken / Stromanbietern vornehmen?

Sowohl die Abmeldung als auch die Anmeldung erfolgt durch die SachbearbeiterInnen unserer Vermietungsabteilung. Es werden dabei die Ablesewerte der Wohnungsabnahme und bei modernisierungsbedingtem Leerstand auch die Ablesewerte bei Wohnungsübergabe herangezogen.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Bitte entnehmen Sie der Rubrik "Service" Ihre jeweils zuständigen Ansprechpartner. 

Muss man bei Auszug auch Schönheitsreparaturen ausführen?

Ob ein Wohnungstausch innerhalb der Mitgliedschaft zustande kommt entscheidet sich ob Sie die Schönheitsreparaturen in Ihrer bisherigen Wohnung ordnungsgemäß ausgeführt haben bzw. sich dazu bei der Wohnungsabnahme Ihrer bisherigen Wohnung dazu verpflichten. Grundsätzlich bei Auszug gilt: Das Mitglied hat Schönheitsreparaturen zu erbringen. Es sei denn, es ist vertraglich anders gelöst.

Wohnungsbewerbung

Wie bewirbt sich das Mitglied für freie Wohnung?

Unter der Rubrik "Wohnungsangebote" direkt in der Wohnungsanzeige, können Mitglieder über den Button "Wohnungsbewerbung", beim Ausfüllen des Online-Formulars, Ihre Mitgliedsnummer notieren. 

Auf der VfV-Intranetseite ist eine Wohnung inseriert, wie muss ich mich bewerben?

Sie bewerben sich über die Rubrik "Wohnungsangebote" auf eine Wohnung mit Angabe der Mitgliedsnummer.  Anhand der Vergaberichtlinien prüfen wir dann alle Mitgliedsbewerbungen.

Wenn ich eine neue Wohnung bekomme MUSS ich meine jetzige Wohnung kündigen?

Kündigen müssen Sie immer und das stets schriftlich. Egal, ob Sie nur innerhalb des Hauses oder innerhalb der VfV-Wohnanlagen wechseln. Weitere Infos unter FAQ „Kündigungsfrist der Nutzungseinheit“

MUSS ich doppelt Miete zahlen?

Ja, da auch wir die Zeit benötigen um unser Wohnungsangebot terminkorrekt und ordentlich auf den Weg zu bringen.